AGB’s / Impressum
Impressum
Gohl & Wolf GmbH
Bahnhofstraße 1, 6580 St. Anton am Arlberg
E-Mail: info@arlpark.at
Allgemeine Geschäftsbedingungen für die Miete eines Boulderblocks
1 Vertragspartner
Der Vertrag besteht zwischen dem Mieter und dem Vermieter, in diesem Fall der Gohl & Wolf GmbH, Bahnhofstraße 1, 6580 St. Anton am Arlberg.
2 Bestimmungsgemäßer Einsatz
Die Geräte dürfen nur für den vorgesehenen Zweck eingesetzt werden, was der Mieter bei Aktionen ohne Betreuung garantiert. Änderungen an den Geräten, sowie das Anbringen von Beschriftungen, Schildern oder Aufklebern ist nicht gestattet. Für die Beschaffung von eventuell erforderlichen Genehmigungen oder Anmeldungen, z. B. Stadt, Baubehörde etc. für den Betrieb des boulderblocks ist organisatorisch und kostenmäßig der Mieter zuständig.
Die Bouldermatten sind witterungssicher aufzubewahren und im Falle eines Regens trocken zu verstauen.
3 Auf / Abbau
Zum Be- und Entladen, Auf- und Abbau stellt der Mieter geeignetes Hilfspersonal zur Verfügung. Dauer und Anzahl der Helfer richten sich nach dem Umfang des Auftrags. Wir benötigen eine ebene, saubere Fläche (Flächenbedarf ca. 10 x 7 m), z.B. Gras oder Teer mit direkter Zufahrt für einen Transporter mit Anhänger mit einer Durchfahrtshöhe bis 3,50 m Höhe. Der Mieter trägt die Kosten für Wartezeiten, die dem Vermieter durch fehlendes Hilfspersonal oder mangelhafte Platzverhältnisse entstehen.
Bei Aktionen mit Betreuung stellt der Mieter für unsere Fahrzeuge kostenlose Parkmöglichkeiten am Aktionsort zur Verfügung.
Die Mietgegenstände müssen zum vereinbarten Termin vollständig zur Rücknahme durch den Vermieter bereitstehen. Ist eine Rücknahme nach Beendigung des Mietverhältnisses nicht oder nur verspätet möglich, so kann der Vermieter für die Dauer der Vorenthaltung zusätzlich Miete fordern. Unberührt hiervon bleibt die Geltendmachung eines weiteren Schadens, insbesondere eines solchen von entgangenem Gewinn und Schadenersatz aufgrund der Unmöglichkeit einer anderweitigen Vermietung. Eventuelle notwendige Reparaturen, Neubeschaffungen oder Reinigungsarbeiten werden dem verursachenden Mieter auch nachträglich in Rechnung gestellt. Bei Selbstabholung trägt der Mieter das Transportrisiko und haftet im vollen Umfang für verspätete Rücklieferung.
4 Betreuung durch Mieter
Sofern für Geräte / Aktionen Betreuungspersonal seitens des Vermieters nicht vorgesehen ist, verpflichtet sich der Mieter die Geräte durch geeignetes, erwachsenes Betreuungspersonal ständig zu beaufsichtigen und garantiert den bestimmungsgemäßen Einsatz. Alle mit der Aufsicht betrauten Personen sind vom Mieter mit der Funktionsweise und den Sicherheitshinweisen vertraut zu machen.
5 Betreuung durch Vermieter
Das Aufsichtspersonal behält sich vor, Personen, die gegen die Sicherheitsregeln verstoßen, bzw. durch ihr Verhalten ein Sicherheitsrisiko für die übrigen Gäste darstellen, von der weiteren Teilnahme am Aktionsbetrieb auszuschließen. In diesem Fall und bei drohender Gefahr können einzelne Geräte zeitweilig oder dauerhaft außer Betrieb genommen werden. Die Einsatzzeit beträgt max. 6 – 8 Std. inklusive Pausen. Für Aktionspausen stellt der Mieter geeignetes Bewachungspersonal zur Verfügung.
6 Haftung
Für Schäden (insbesondere Wasserschäden an den Bouldermatten), Zerstörung, Diebstahl und die daraus entstehenden Folge- und Ausfallkosten haftet der Mieter in vollem Umfang. Ebenso für Unfälle, die in seinem Verantwortungsbereich entstehen. Er stellt den Vermieter von Schadensersatzleistungen, die sich aus der Benutzung der Geräte oder Teilnahme an den Aktionen ergeben frei. Die Benutzung des Geräts ist nur mit Hallenkletterschuhen oder Hallenturnschuhen mit fester Sohle zulässig und geschieht, wie die Teilnahme an alle anderen Aktionen, auf eigene Gefahr der jeweiligen Teilnehmer. Sofern der Vermieter die Mietgegenstände bei Rückgabe nicht unmittelbar auf mögliche Schäden hin überprüfen kann, entbindet dies den Mieter nicht von seiner Verpflichtung für Schäden zu haften, die in seinem Verantwortungsbereich entstanden sind. In diesem Fall erfolgt eine Nachberechnung.
7 Ausfall
Buchungen werden bei Annahme durch den Vermieter und Erstellen einer Auftragsbestätigung sowie Bezahlung von 30 % des Nettoangebotspreises für beide Seiten bindend. Wurde ein Auftrag erteilt und wird dieser storniert ist eine Stornogebühr von 30 % des Angebotspreises zu entrichten. Liegt der Stornierungstermin in weniger als 14 Tage vor dem Veranstaltungstermin wird der volle Betrag in Rechnung gestellt, es sei denn, der Mieter kann einen Ersatzmieter für den gleichen Zeitraum stellen.
8 Gültigkeit
Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für die Vermietung des boulderblocks gelten, jeweils in der neuesten Fassung, für alle Geschäftsbeziehungen als vereinbart, sofern keine weiteren schriftlichen Verträge bestehen, die diese in einzelnen Punkten oder insgesamt ersetzen oder ergänzen. Für alle in bestehenden Verträgen nicht aufgeführten Vereinbarungen erlangen die entspr. Punkte dieser AGB Gültigkeit. Der Vermieter widerspricht hiermit ausdrücklich allen anderslautenden Bedingungen des Mieters.
9 Salvatorisches
Sollten einzelne Teile dieser AGB im Einzelfall unwirksam oder nicht anwendbar sein, so berührt dies nicht die Gültigkeit der Übrigen.
10 Erfüllungsort
Als Erfüllungsort gilt, Bahnhofstraße 1, 6580 St. Anton am Arlberg.